Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.08.2018 - 5 Ws 264 - 267/18, 5 Ws 264/18, 5 Ws 265/18, 5 Ws 266/18, 5 Ws 267/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Anrechnung nicht verbrauchter Therapiezeiten auf verfahrensfremde Strafen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung nicht verbrauchter Therapiezeiten auf verfahrensfremde Strafen
- rechtsportal.de
Anrechnung von Unterbringungszeiten auf verfahrensfremde Strafen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anrechnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt auf Anlassstrafe
- Jurion (Kurzinformation)
Anrechnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt auf Anlassstrafe
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - 3 StVK 126/18
- OLG Hamm, 13.08.2018 - 5 Ws 264 - 267/18, 5 Ws 264/18, 5 Ws 265/18, 5 Ws 266/18, 5 Ws 267/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2018 - 5 Ws 264/18
Die hierfür vom Gesetzgeber im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2012 (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 2012, Az. 2 BvR 2258/09 - zitiert nach juris) in § 67 Abs. 6 StGB normierten Voraussetzungen lägen nicht vor. - OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug: …
Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2018 - 5 Ws 264/18
Je geringer die Dauer des bisherigen Freiheitsentzuges im Verhältnis zur Dauer einer verhängten Freiheitsstrafe ist, umso höhere Anforderungen sind an die weiteren Kriterien des § 67 Abs. 6 S. 2 StGB zu stellen, namentlich der erzielte Therapieerfolg und seine konkrete Gefährdung sowie das Verhalten des Verurteilten im Vollstreckungsverfahren (…vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 23. April 2018, Az. III-2 Ws 38-40/18; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 08. Mai 2014, Az. 1 Ws 48-42/14 - zitiert nach juris).
- OLG Schleswig, 12.02.2020 - 2 Ws 128/19
Anrechnung von Zeiten des Maßregelvollzugs auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen
Es wird daher entgegen teilweise in der Rechtsprechung vertretener Auffassungen in der Regel nicht nur dann von einem Härtefall auszugehen sein, wenn die in § 67 Abs. 6 Satz 2 StGB genannten Kriterien geradezu eine Anrechnung gebieten und insbesondere die bisherige Dauer der Freiheitsentziehung zwei Drittel der insgesamt verhängten Freiheitsstrafen erreicht hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 2018, 5 Ws 264-267/18- juris; Hans. OLG Hamburg…, Beschluss vom 8. Mai 2014, 1 Ws 48-52/14, juris Rn. 28), sondern auch schon dann, wenn unter Berücksichtigung der Kriterien insgesamt keine Gründe ersichtlich sind, die gegen eine Anrechnung auf verfahrensfremde Strafen sprechen.Umgekehrt spricht das teilweise in der Rechtsprechung vertretene Argument (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 2018, 5 Ws 264-267/18, juris Rn. 34), dass unter Umständen eine Anrechnung der Zeit des Maßregelvollzugs auch auf verfahrensfremde Strafen dazu führen könnte, dass Mehrfachtäter privilegiert werden, nur scheinbar gegen die Annahme eines Härtefalles.